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Kaderaufnahmerichtlinien Jugend 2026/27

Kriterien für die Aufnahme in den NÖ Jugendkader oder Fördergruppe für die Saison 2026/2027

Kaderrichtlinien für die Aufnahme in den LSV NÖ - Jugendkader (Jhg. 2010):

Es werden alle nationalen Rennen (ÖSV-Test, ÖSV-Schülermeisterschaft und internationale Schülerrennen) berücksichtigt. Dies betrifft bei den ÖSV-Testrennen den RTL sowie den SL, bei der ÖSV Schülermeisterschaft die drei Disziplinen SL, RTL und SG.

Damen

Herren

Direkter Vergleich NÖ-Cuprennen

Direkter Vergleich NÖ-Cuprennen

1x Top 3*   (nationale Rennen) 

1x Top 5*  (nationale Rennen)

2x Top 8*   (nationale Rennen)    

2x Top 13*(nationale Rennen)

Trainerurteil

Trainerurteil

*eine technische Disziplin (Top 10) bei Erfüllung der Richtlinien im SG=1x Top 5

Kaderrichtlinien für den Verbleib/ die Aufnahme in den LSV Jugendkader (Jhg. 2009 und älter):

Es werden die FIS-Jahrgangslisten auf nationaler Ebene betrachtet (Base List) und der Deniflcupwertung.

Damen*

Herren*

1x Top 5*

1x Top 10*

2x Top 8*

2x Top 15*

3x Top 10*

3x Top 20*

Trainerurteil

Trainerurteil

*eine technische Disziplin Top 15, bei Erfüllung der Richtlinien im SG/DH

*eine technische Disziplin Top 20, bei Erfüllung der Richtlinien im SG/DH

Jhg. 2006 u. älter Verbleib/Aufnahme nur über Trainerurteil möglich

Damen*

Herren*

Trainerurteil

* Diese Platzierungen unterliegen der Auswertung des nationalen und internationalen Vergleichs (Stärkeliste national und international) in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Dadurch können diese Platzierungen auch in positiver Hinsicht für den Athleten schwanken.

Der jeweilige Rang im Denifl-Cup, Konditionelle Zustand dient zur Unterstützung des Trainerurteils.

Grundsätzliche Voraussetzungen:

•         Bleibt bei einem/er Athleten/in die adäquate körperliche Weiterentwicklung aus, hat die
sportliche Leitung die Möglichkeit, den/die betreffende -n Athlet -in, insbesondere aus Sicherheitsgründen, vom Training vorübergehend auszuladen, oder, nach nicht erfolgter Verbesserung der konditionellen Verfassung auszuschließen.
•         Nachweis einer Unfallversicherung mit Rennrisiko
•         Schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten (Verpflichtungserklärung)
•         Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
•         Voraussetzung für die Kaderzugehörigkeit ist das Absolvieren des kompletten Ausbildungsprogramms des               LSV NÖ‐Jugendkaders.
•         Möglichkeit zum Mittraining: ein Mittraining für Läuferinnen und Läufer, die nur knapp den Aufstieg in einen             ÖSV‐Kader oder LSV‐Kader verfehlt haben bzw. aus einem ÖSV Kader ausscheiden, behält sich die                              sportliche Führung des LSV NÖ vor (Trainerurteil).
•          Die Richtlinien basieren auf Grund des Trainerurteils, bei Stichentscheidung zählt die Stimme des                                sportlichen Leiters.
•          Die Kaderstärke richtet sich nach organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten des Verbandes.

 

Konditionelle Anforderungen für eine Kaderaufnahme!

Ohne die Erfüllung dieser Anforderungen gibt es keine Kaderaufnahme!

Frühjahr und Herbst je 1x SpoMo, 1x BIA, 1x MUFU, 1x Krafttest, 50% des Power Tests!

Werden die Sollwerte im Frühling nicht erreicht, gibt es die Möglichkeit im Herbst die geforderten Leistungsparameter zu erfüllen. Um eine langfristige Leistungsentwicklung zu gewährleisten sind im Kaderprogramm zwei Durchläufe der Testbatterie vorgesehen (Frühling und Herbst) und wünschenswert. Die Bewertung wird mit alters- und geschlechtsspezifischem Normwert verglichen. Nach Absprache mit der sportlichen Leitung können einzelne Tests (vorausgesetzt die Qualitätsstandards zumindest gleichwertig sein) an einem anderen Ort durchgeführt werden, müssen die Ergebnisse der sportlichen Leitung vom LSV NÖ unaufgefordert vorgelegt werden.